Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Mit Erteilung des Auftrages werden die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen anerkannt, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Die aktuelle Fassung der Verkaufs- und Lieferbedingungen ist auch auf unserer Homepage www.schmidhofer.at abrufbar.

 

  1. Preise

Die Preise verstehen sich ab Lager und ohne Verpackung.
Preisänderungen bis zum Tage der Lieferung bleiben vorbehalten. Für die Preisbestimmung ist das Lieferdatum maßgebend. Falls die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist, kommen zum Anbot- bzw. Rechnungsbetrag 20 % hinzu.

 

  1. Technische Beratung

Die von uns erteilten technischen Auskünfte, Ausführungsvorschläge und technischen Angaben (auch Pläne, Skizzen, etc.) beruhen auf den uns vom Auftraggeber übermittelten Daten, Plänen, Berechnungen, etc. und werden unter Berücksichtigung geltender Vorschriften, Normen oder gleichwertig gegeben. Solche Beratungen sind unverbindlich. Im Ausführungsfall hat sie der Auftraggeber oder dessen Vertreter binnen fünf Tagen zu prüfen. Sollten wir binnen fünf Tagen keine schriftliche Mitteilung über allfällige Fehler erhalten, gehen wir davon aus, dass die in den Auskünften, Ausführungsvorschlägen oder technischen Angaben wiedergegebenen Angaben richtig und auftragsgemäß sind. Eine Haftung unsererseits für allfällig dennoch vorliegende Fehler wird auf krass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt. Insbesondere wird vereinbart, dass die Prüfung der Richtigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Daten, Pläne, Berechnungen, etc. allein in dessen Sphäre fällt. Statische und entwässerungstechnische Berechnungen sind vom Auftraggeber beizustellen. Wir empfehlen daher, alle technischen Daten bauseits nach dem jeweiligen letzten Stand zu prüfen.

 

  1. Anbote

Unsere Anbote erfolgen freibleibend, wenn wir sie nicht ausdrücklich durch eine Befristung als fest kennzeichnen. Die ÖNORM B2110 gilt als vereinbart.

 

  1. Abnahme bestellter Ware

Bestellte Ware muss zum vereinbarten Liefertermin abgenommen werden. Sollte dies dem Käufer aus welchen Gründen immer nicht möglich sein, so steht es uns frei, ohne Nachfristsetzung die Bestellung zu stornieren und über die Ware zu verfügen.
Eine Stornierung durch unseren Kunden setzt unser Einverständnis voraus. Für jedes Storno kann eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises verrechnet werden. Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art müssen wir auf eine uneingeschränkte Abnahmeverpflichtung bestehen. Die Ware wird spätestens ein Monat nach dem vereinbarten Liefertermin in Rechnung gestellt. Sie gilt damit als übernommen.
Ist eine Rücknahme der Ware vereinbart, so ist Voraussetzung für die Rücknahme die vollständige Wiederverwendbarkeit des Materials, insbesondere dürfen keine dauerhaften Verschmutzungen oder Beschädigungen vorhanden sein. Derartige Ware wird von uns ohne Gutschriftausstellung sogleich vernichtet.
Die Rückgabefrist beträgt längstens ein Monat nach erfolgter Lieferung.

 

  1. Transport und Lagerung

Die Verladung erfolgt nach bestem Ermessen ohne Übernahme einer Verantwortlichkeit. Unsachgemäße Behandlung und Lagerung schließen jedes Recht auf Ersatzlieferung aus. Für Tondachziegel und Betondachsteine ist der Transportbruch bis zu 2% der Liefermenge zu tolerieren und kann nicht bemängelt werden. Reklamationen über größere Bruchmengen sind sofort nach Erhalt der Ware zwecks Stellungnahmen an uns zu melden.

 

  1. Lieferfristen

Lieferfristen und Vorratsangaben sind stets unverbindlich.

 

  1. Übernahme der Ware

Die Gefahr geht mit abgeschlossener Verladung der Ware auf den Käufer oder die beauftragte Transportfirma über.

 

  1. Reklamationen

Beanstandungen hinsichtlich der Menge und Güte der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb von der sich nach § 377 Unternehmensgesetzbuch ergebenden First, jedoch nicht später als 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich angezeigt werden.
Abweichungen der Farbtöne gegenüber Hand- und Papiermustern sowie innerhalb einer Lieferung oder zwischen verschiedenen Lieferungen  können trotz größter Bemühungen leider nicht immer vermieden werden. Geringfügige Farbtonveränderungen, z. B. bedingt durch Umwelteinflüsse, sowie Ausblühungen gelten nicht als Mangel im Sinne unserer Gewährleistung. Das gilt ebenso für geringfügige Oberflächenveränderungen (Farbe, Ton) sowie sonstige Erscheinungsmängel am Material, welche die Funktion nicht beeinträchtigen.
Reklamationen, deren Ursache in der Verwendung von nicht von uns geliefertem Zubehör liegen, können nicht berücksichtigt werden. Einwendungen gegen eine Rechnung sind vom Kunden binnen 8 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erheben.

 

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

Unsere Gewährleistung bezieht sich auf die Herstellung und Lieferung mangelfreier Erzeugnisse. Wir leisten Gewähr im gesetzlichen Rahmen, jedoch schließen wir die Übernahme der Garantiezusagen unserer Zulieferer (Hersteller der von uns verarbeiteten Produkte) aus. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu unseren Lasten ist ausgeschlossen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden, längstens aber binnen 10 Jahren ab Übergabe. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. Ersatz des entgangenen Gewinns durch uns wird in jedem Fall ausgeschlossen.

 

  1. Paletten, Lademittel, Sonderpackmittel

Für den Transport werden die notwendigen Paletten, Lademittel und Packmittel von uns beigestellt und verrechnet. Nach ihrer Rückgabe in gutem Zustand (gemäß den ÖBB-Richtlinien) frei unserem Standort Altenfelden, wird der Rechnungsbetrag bis zur maximalen Höhe des offenen Stücksaldos je Type gutgeschrieben. Etwa erforderliche Sonderverpackungen, Abdeckungen usw. werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.

 

  1. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, können in diesem Falle nicht berücksichtigt werden.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) sowie bis zur Bezahlung der gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden herrührenden Forderungen unser Eigentum. Der Kunde tritt uns hiermit zur Sicherung der Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung der Ware, auch wenn diese verarbeitet oder vermischt wurde, ab und verpflichtet sich zur Anbringung eines entsprechenden Vermerks in seinen Geschäftsbüchern und auf seinen Fakturen. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretene Forderung nebst dem Schuldner bekanntzugeben und alle für die Forderungseinziehung notwendigen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den Drittschuldner über die Abtretung schriftlich zu informieren. Bei Pfändung und sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Bei vereinbarter Rücknahme von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware wird der Kaufpreis für die verkaufsfähige Ware abzüglich 20 % vergütet.

 

  1. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz. Auf die Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, nicht jedoch das UN-Kaufrecht.

 

  1. Mündliche Abmachungen

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, netto Kassa, zahlbar bei Übernahme der Ware. Zahlungsort ist Altenfelden.
Fallweise vereinbarter Skonto kann nur gewährt werden, wenn sämtliche noch offene Rechnungen aus früheren Lieferungen bezahlt sind oder im Rahmen eines vereinbarten Zahlungszieles beglichen werden.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über der jeweiligen Bankrate verrechnet.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie Veränderungen in den Geschäftsverhältnissen des Käufers berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein, oder Vorauszahlung zu verlangen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall heute schon eine rechtswirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unzulässigen Bestimmung möglichst nahekommt, wobei ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden ist.

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